Der Tarifvorschlag vom 31. Mai 2024 über einen Tarifabschluss zu neuen Lohn- und Gehaltstarifverträgen ist nun auch von Seiten der Arbeitgeber mit großer Mehrheit angenommen worden.
Die Tarifvertragsparteien der Baubranche (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe) haben sich im Tarifkonflikt nach einer ersten Sondierung und dann nach intensiven Verhandlungen auf einen Einigungsvorschlag verständigt. Die zuständigen Gremien haben bis zum 14. Juni 2024 Zeit, diesem Vorschlag zuzustimmen. Bis dahin werden die Arbeitskampfmaßnahmen ausgesetzt.
Die arbeitgeberseitigen Sozialpartner, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, haben heute den Schlichterspruch vom 19. April 2024 für die Schlichtung der Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe abgelehnt. Die Gremienabstimmung hat die satzungsgemäß erforderliche Mehrheit nicht erreicht.
Wie bereits von der IG BAU in der dritten Verhandlungsrunde angekündigt, hat diese am 15. April 2024 das Scheitern der Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen erklärt und die Zentralschlichtungsstelle angerufen.
Die BG BAU bietet ihren Mitgliedern und deren Steuerberatern und sonstigen Lohnabrechnungsstellen ein neues Online-Seminar zur korrekten Zuordnung der Entgelte zu den Gefahrtarifstellen an.
Die zweite Runde der Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen im Baugewerbe für die ca. 900.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe, die am 5. März 2024 in Berlin stattgefunden hat, ist erneut ergebnislos vertagt worden.
Günter Schnell ist Inhaber der Schreinerei-Zimmerei Schnell in Nördlingen, die bereits 1781 erste Aufträge ausgeführt hat. Warum seine Mitarbeiter seit Jahresbeginn nur noch an vier Tagen in der Woche arbeiten und wie seine Erfahrungen damit sind, hat er uns berichtet.
Die Mitgliedsverbände der Bauwirtschaft haben am 27. Januar 2023 mit großer Mehrheit einen Tarifvorschlag für einen neuen Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie angenommen. Er tritt somit am 01. Februar 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2024.
Wie berichtet, hatte die Schlichtungsstelle am 24. März 2022 im Rahmen der Tarifverhandlungen über den Mindestlohn im Baugewerbe einen Schiedsspruch gefällt.
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre zentrale Aus- und Fachvermittlung neu organisiert und die Arbeitsmarktzulassungsteams (AMZ) ab dem 1. April 2022 in unveränderter Zuständigkeit organisatorisch der zentralen Aus- und Fachvermittlung (ZAV) zugeordnet.